Kinder und ihre Borderline-Mütter

Trennung! Und nun?

Bei getrennt lebenden Elternteilen sollte der Vater bzw. die Co-Mutter (in lesbischen Beziehungen) eine wichtige stabile Bezugsperson für das Kind sein bzw. bleiben.

Wenn die Beziehung mit der Mutter mit Borderline und die Trennung von ihr für die Partner/ Väter der Kinder/Co-Mutter schon sehr zermürbend waren oder gar eine Co-Abhängigkeit besteht, fühlen sich die Väter/Stiefväter/Co-Mütter oft zu kraftlos, um für die optimalen Lebensbedingungen des Kindes bzw. der Kinder zu kämpfen. Oft muss ihre eigene Psyche heilen und eine neue Existenz aufgebaut werden.


Aufgrund der Symptome der Persönlichkeitsstörung können sich Trennungen sehr schwierig gestalten. Wenn die Mutter mit Borderline sehr der "typischen" Schwarz-Weiss-Denkweise verhaftet ist, erfolgt nach der "Idealisierung" in der Partnerschaftsphase ab der Trennung die "Abwertung" des Ex-Partners bzw. der Ex-Partnerin.
Da Menschen mit Borderline andere Menschen nicht durchgehend in ihrer Komplexität wahrnehmen können, gibt es für sie die Pole bzw. Extreme "gut" und "böse" - aber nichts dazwischen. 
Mütter mit Borderline streben demzufolge oft einen abrupten Kontaktabbruch zu ihren ehemaligen Partnern bzw. Partnerinnen an. Sie versuchen, dem Vater/ der Co-Mutter des Kindes den Umgang mit dem Kind wesentlich zu erschweren oder ganz zu verhindern. Dies wird durch weit entfernte Umzüge (evtl. zu einem neuen, potentiell "guten" Bezugsmenschen), durch zermürbende Sorgerechtsverfahren und leider auch durch Falschbeschuldigungen erreicht.
Das Wohl des Kindes bzw. der Kinder wird in diesen Fällen nicht den mütterlichen Entscheidungen zugrunde gelegt, sondern es geht um eine Form der "Bestrafung" des "bösen" Ex-Partners/ der "bösen" Ex-Partnerin. 

Andererseits kann es auch Trennungsprozesse geben, in denen versucht wird, die psychische Erkrankung der Mutter unabhängig von der wahren Erziehungsfähigkeit der Mutter für den Versuch zu benutzen, ihr das Sorgerecht für das Kind bzw. die Kinder abzusprechen. Auch hier steht möglicherweise nicht immer das Wohl des Kindes bzw. der Kinder im Vordergrund.


Für das Kind bzw. die Kinder können die meist plötzlichen, gravierenden Veränderungen bezüglich der  Familienkonstellation bzw. Lebenssituation bedeuten:
- den Abbruch wichtiger bisheriger sozialer Beziehungen;
- evtl. den Verlust von wissenden ZeugInnen (Großeltern, Lehrerinnen...) 
- evtl. streng reglementierte Umgangsregelungen;
- Loyalitätskonflikte, wenn der bisherige zweite (nun abwesende) Elternteil durch Manipulation und Lügen abgewertet wird.  


Wenn ein Vater/ eine Co-Mutter die Situation so einschätzt, dass das Kind bzw. die Kinder psychischer oder physischer Gewalt oder Vernachlässigung ausgesetzt ist, sollte er/sie im Interesse des Kindes / der Kinder unbedingt aktiv werden und das Kind / die Kinder "nicht im Stich" lassen. 
Hierzu kann es hilfreich sein, sich beim Jugendamt oder bei spezialisierten Juristinnen Unterstützung zu holen und ggbf. als Vater das alleinige Sorgerecht zu beantragen. 
Vorfälle, Äußerungen oder ZeugInnenaussagen sind für eine bessere Beweisführung zu dokumentieren.
  



Links:

- Die Trennung (von einem Menschen mit Borderline)



© Jana Reich, www.borderline-muetter.de, 2013-03-17

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